Patientenratgeber - Ihre Fragen, unsere Antworten

Was übernimmt die Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung. Hierzu zählen z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe oder Injektionen.

 

Was übernimmt die Pflegekasse?

Bei bestehendem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse je nach Pflegegrad einen festen Betrag für die ambulante Pflege. Wir beraten Sie gerne, welche Leistungen Sie individuell erhalten können.

 

Entstehen mir Kosten?

Das kommt auf Ihre Ansprüche und Ihren Pflegegrad an. Reichen die Kassenleistungen nicht aus oder wünschen Sie zusätzliche Leistungen, können private Zuzahlungen erforderlich sein. Wir erstellen Ihnen gerne ein Transparents Angebot.

 

Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MDK) nach Antrag bei Ihrer Pflegekasse festgestellt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und Vorbereitung auf den Begutachtungstermin.

 

Was ist der Unterschied zwischen Pflege- und Behandlungspflege?

  • Pflegeleistungen (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität) werden über die Pflegekasse abgerechnet.
  • Behandlungspflege (z. B. Verbandswechsel, Medikamentengabe, Insulinspritzen) wird vom Hausarzt verordnet und über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet.

 

Wie läuft die Versorgung ab?

Nach einem persönlichen Beratungsgespräch erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Pflegeplan. Die Versorgung beginnt nach Absprache und Verordnung schnellstmöglich.

 

Noch Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns im Kontaktformular – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich!

 

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